f�r die Erbringung von Diensten im Telekommunikationsbereich der Firma Software
Beinhofer (Ausgabe 2010)
1. Vertragsumfang und G�ltigkeit, Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen
gelten f�r alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer
gegen�ber seinem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch f�r zuk�nftige
Gesch�fte, selbst wenn nicht ausdr�cklich darauf Bezug genommen wurde.
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f�r das gegenst�ndliche
Rechtsgesch�ft und die gesamte Gesch�ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.
Angebote sind grunds�tzlich freibleibend.
1.2. Die Vertragsteile sind sich
bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexit�t im Bereich des Transports und
der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit gew�hrleistet
werden kann. Allgemeine Regeln �ber Leistungsst�rungen und Schadenersatz sind
daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen
Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden.
2. Leistungsumfang
2.1 Die Durchf�hrung der vertragsgegenst�ndlichen Leistungen
durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der
vom Auftragnehmer gew�hlten Weise (z.B. online, am Standort des Computersystems
oder in den Gesch�ftsr�umen des Auftragnehmers) innerhalb der normalen
Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers oder
aufgrund besonderer Umst�nde, die dies erforderlich machen, eine
Leistungserbringung au�erhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten
gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der die vertragsgegenst�ndlichen
Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt
ist, hief�r auch Dritte heranzuziehen.
2.2 Der Auftragnehmer �bernimmt kein
Verantwortung f�r von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder
Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag
definierten Schnittstelle, die den hier gegenst�ndlichen Leistungen physisch
oder logisch vorgelagert sind
2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,
Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur
Aufbewahrung oder zum Transport �bergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt
zu �berpr�fen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder
Mehraufwand, da� die ihm vom Auftraggeber zur Verf�gung gestellten Daten
rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie f�r
die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der
Auftraggeber.
2.4 Der Auftragnehmer haftet nicht f�r Sch�den, die daraus
entstehen, dass Dritte, deren Daten er zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder
Weiterleitung �bernommen hat oder sonstige Personen, zu denen er in keinem
Vertragsverh�ltnis steht, missbr�uchlich handeln, sofern er diesen Missbrauch im
Rahmen des Standes der Technik und der branchen�blichen Standards nicht
verhindern konnte und musste. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die
vertragsgegenst�ndliche Software entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils
nachstehenden vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erf�llen:
2.4.1 Supportklasse A: Informationsservice:
Der Auftraggeber wird �ber
neue Programmst�nde, verf�gbare Updates, Programmentwicklungen etc. informiert.
� Hotline-Service: Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb der
vereinbarten Hotline-Zeiten des Auftragnehmers bei fallweise auftretenden
Problemen f�r Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der
vertragsgegenst�ndlichen Softwareprogramme zur Verf�gung stehen. Der
Auftragnehmer ist berechtigt,. bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung
f�r gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenst�ndliche Beratung von
zus�tzlichen, au�erhalb dieses Vertrages liegenden kostenpflichtigen
Schulungsma�nahmen abh�ngig zu machen.
2.4.2 Supportklasse B: � Update Service:
Der Auftragnehmer stellt zum von ihm festgelegten Termin dem Auftraggeber die
vom Hersteller bereitgestellten Programm-Updates zur Verf�gung. In diesen sind
Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim
Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gew�hrleistung auftreten,
Verbesserungen des Leistungsumfanges, �nderungen der Softwareprogramme aufgrund
�nderungen der Rechtslage oder sonstiger ma�geblicher Rahmenbedingungen
enthalten. �nderungen der Rechtslage oder sonstiger ma�geblicher
Rahmenbedingungen, die zu einer neuen Programmlogik f�hren, d. h. �nderungen
bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmmodulen
f�hren, sowie eventuell notwendige Erweiterungen der Hardware fallen nicht unter
Leistungen dieses Vertrages. Diese Leistungen werden neben den notwendigen
Datentr�gern und Dokumentationen dem Auftraggeber gesondert angeboten.
2.4.3 Supportklasse C: Installation von Programm-Updates:
Der Auftragnehmer �bernimmt das Einspielen bzw. Aufsetzen der neuen
Programm-Updates auf das vertragsgegenst�ndliche Computersystem.
Problembehandlung vor Ort: Falls die
Problembehandlung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch
Hotline-Service, Remote-Support etc. gel�st werden kann, wird der Auftragnehmer
diese am Standort des Computersystems vornehmen.
2.5 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die jeweils
vertragsgegenst�ndliche Software ein zu der entsprechenden
Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztg�ltigen
Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber
reproduzierbar ist. M�ngelr�gen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu
richten. Zwecks genauerer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist
der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei
Systemen im Online-Verbund mit an- deren Rechnern auch die entsprechende
Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in
angemessenem Umfang f�r Testzwecke w�hrend der Normalarbeitszeit dem
Auftragnehmer kostenlos zur Verf�gung zu stellen und den Auftragnehmer zu
unterst�tzen. Erkannte Fehler, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind von
diesem in angemessener Frist einer L�sung zuzuf�hren. Von dieser Verpflichtung
ist der Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende
M�ngel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine L�sung des
Fehlers erfolgt durch ein Softwareupdate oder durch angemessene
Ausweichl�sungen.
2.6 Stellt der Auftragnehmer Client-Software zur Verf�gung, so
ist deren Funktionieren nur unter den vertraglich spezifizierten
Rahmenbedingungen, insbesondere aber jedenfalls nur unter der Bedingung
gleichbleibender Betriebsumgebung und Identit�t der dem zu Vertragsschluss dem
technischen Umfeld vorgelagerten Netzwerkdienstleistungen gew�hrleistet.
3. Verf�gbarkeit und Reaktionszeit
3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine
Leistungen mit h�chstm�glicher Sorgfalt, Zuverl�ssigkeit und Verf�gbarkeit. Er
kann allerdings keine Gew�hr daf�r �bernehmen, dass seine Dienste ohne
Unterbrechung zug�nglich sind, dass die gew�nschten Verbindung immer hergestellt
werden k�nnen oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten
bleiben.
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Fehlermeldungen des
Auftraggebers innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu reagieren.
4. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen
4.1 Sofern nicht ausdr�cklich
anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt
gedeckt; sie gehen zu Lasten des Auftraggebers:
4.1.1 Die Kosten f�r Fahrt,
Aufenthalt und Wegzeit f�r die mit der Ausf�hrung der Dienstleistung
beauftragten Personen des Auftragnehmers.
4.1.2 Leistungen, die durch
Betriebssystem-, Hardware�nderungen und/oder durch �nderungen von nicht
vertragsgegenst�ndlichen wechselseitig programmabh�ngigen Softwareprogrammen und
Schnittstellen bedingt sind.
4.1.3 Individuelle Programmanpassungen bzw.
Neuprogrammierungen.
4.1.4 Programm�nderungen aufgrund von �nderungen
gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine �nderung der Programmlogik erfordern
4.1.5 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten
Fehlern.
4.1.6 Datenkonvertierungen. Wiederherstellung von Datenbest�nden und
Schnittstellenanpassungen.
4.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von
Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem
Auftraggeber mit den jeweils g�ltigen Kostens�tzen in Rechnung zu stellen.
4.3
Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag
frei, wenn Programm�nderungen in der vertragsgegenst�ndlichen Software ohne
vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers
oder Dritten durchgef�hrt, oder die Software nicht widmungsgem�� verwendet wird.
5. Preise
5.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot
oder im Bestellformular oder online angef�hrten Preise. Die Preise basieren auf
den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Lohn-
und Materialkosten oder vom Auftragnehmer zu entrichtende Abgaben bis zum
Zeitpunkt der Lieferung erh�hen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise
entsprechend anzupassen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erh�hung folgenden
Monatsbeginn anzulasten. Die Erh�hungen gelten vom Auftraggeber von vornherein
akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10 % j�hrlich betragen. ie genannten Preise
verstehen sich ab Werk bzw ab Lager des Auftragnehmers.
5.2 Die Kosten von
Programmtr�gern sowie Dokumentationen und allf�llige Vertragsgeb�hren werden
gesondert in Rechnung gestellt.
5.3 F�r Dienstleistungen, die in den
Gesch�ftsr�umen des Auftragnehmers erbracht werden k�nnen, jedoch auf Wunsch des
Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden. tr�gt der Auftraggeber
die Kosten f�r Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit f�r die mit der Ausf�hrung der
Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.
5.4 Alle Geb�hren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund der
jeweils g�ltigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbeh�rden dar�ber
hinaus nachtr�glich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des
Auftraggebers.
6. Liefertermine
6.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener
Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers w�hrend der normalen
Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.
6.2 Dem Auftraggeber steht
wegen �berschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf
R�cktritt noch auf Schadenersatz zu.
6.3 Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zul�ssig.
7. Zahlung
7.1 Die angefallenen Kosten werden vom Auftragnehmer zum Monatsersten
f�r den vorangegangenen Abrechnungszeitraum vom Konto des Auftraggebers
abgebucht. Wird ein Rechnungsbetrag von EUR 100,-- w�hrend eines Kalendermonats
erreicht oder �berschritten, so ist der Auftragnehmer berechtigt auch
zwischendurch diesen Rechnungsbetrag vom Konto des Auftraggebers abzubuchen. 7.2
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind per Bankeinzug ab Fakturendatum
ohne Abzug und spesenfrei f�llig.
7.3 Die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f�r die Durchf�hrung der
Lieferung bzw. Vertragserf�llung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten
oder Services einzustellen und vom Vertrag zur�ckzutreten. Alle damit
verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank�blichen Ausma� verrechnet.
Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer
berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und �bergebene Akzepte
f�llig zustellen.
7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst�ndiger
Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew�hrleistungsanspr�chen oder Bem�ngelungen
zur�ckzuhalten.
8. Vertragsdauer
8.1 F�r den Fall der Begr�ndung eines Dauerschuldverh�ltnisses gilt:
Das Vertragsverh�ltnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer
Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von beiden Teilen
schriftlich gek�ndigt werden. fr�hestens jedoch nach Ablauf des 3.
Vertragsmonates. Wenn die vertragsgegenst�ndliche Software au�er Betrieb
gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverh�ltnis unter Ber�cksichtigung
einer dreimonatigen K�ndigungsfrist vorzeitig aufgel�st werden.
9. Gew�hrleistung
9.1 Die Vertragsteile stimmen �berein, dass es nicht m�glich
ist, Software so zu entwickeln, dass sie f�r alle Anwendungsbedingungen
fehlerfrei ist. Vereinbarte Leistungen an vom Auftraggeber beigestellter Hard-
und Software, (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc) erbringt der
Auftragnehmer in dem Ausma�, das unter den vom Auftraggeber beigestellten
technischen Voraussetzungen m�glich ist. Der Auftragnehmer �bernimmt keine
Gew�hr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen
des Auftraggebers hergestellt werden k�nnen.
9.2 Der Auftragnehmer �bernimmt keine Gew�hr, dass s�mtliche Softwarefehler
behoben werden k�nnen. Er leistet Gew�hr f�r zugesicherte Eigenschaften und ist
im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung
berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand
verbunden ist. Gelingt es dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nicht,
durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung
zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Auftraggeber die vertragsgem��e
Nutzung erm�glicht wird, so kann der Auftraggeber nach den allgemein geltenden
Gew�hrleistungsregeln vorgehen.
9.3 F�r Software, die als �Public Domain� �Freeware� oder �Shareware�
klassifiziert ist, �bernimmt der Auftragnehmer keine wie immer geartete Gew�hr.
9.4 Der Auftragnehmer �bernimmt keine Gew�hr daf�r, dass die gelieferte Software
9.4.1 allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, sofern dies nicht
ausdr�cklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde; 9.4.2 mit anderen Programmen des
Auftraggebers zusammenarbeitet und
9.4.3 jederzeit und fehlerfrei funktioniert.
9.5 Im Falle der Erbringung von Internetdienstleistungen durch den Auftragnehmer
�bernimmt dieser aufgrund der bekannten nicht v�lligen Verl�sslichkeit des
Internet keine Gew�hr f�r die �bermittlung von Daten, insbesondere nicht f�r
deren vollst�ndigen, richtigen und rechtzeitigen Transport.
9.5.1 Der Auftragnehmer �bernimmt keine Gew�hr daf�r, dass die Protokolle
und Dokumente f�r mehr als ein Monat verf�gbar sind. Es sei denn, diese Dienste
wurden gesondert schriftlich bestellt.
10. R�cktritt 10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zur�ckzutreten,
10.1.1 wenn die Ausf�hrung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterf�hrung
der Leistung aus Gr�nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unm�glich oder
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verz�gert wird;
10.1.2 wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsf�higkeit des Auftraggebers
entstanden sind, und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung
leistet, noch vor Lieferung oder Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
10.1.3 wenn �ber das Verm�gen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren er�ffnet
wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels
hinreichenden Verm�gens abgewiesen wird;
10.1.4 wenn der Auftraggeber die ihm einger�umte Befugnis zur Nutzung von
Einrichtungen des Auftragnehmers zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder der
Sch�digung Dritter missbraucht.
10.2 Der R�cktritt kann aus obigen Gr�nden auch hinsichtlich eines noch offenen
Teiles der Lieferung oder Leistung erkl�rt werden.
10.3 Unbeschadet der Schadenersatzanspr�che des Auftragnehmers sind im Falle des
R�cktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgem��
abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung
vom Auftraggeber noch nicht �bernommen wurde, sowie f�r vom Auftragnehmer
erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Auftragnehmer steht anstelle dessen auch
das Recht zu, die R�ckstellung bereits gelieferter Gegenst�nde zu verlangen.
10.4 Tritt der Auftraggeber aus Gr�nden, die nicht von Auftragnehmer zu
verantworten sind, vom Vertrag zur�ck, so gilt ein Schadenersatz in H�he des
f�r den Auftragnehmer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber
von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche M��igungsrecht
wird ausgeschlossen.
10.5 Im Falle der berechtigten au�erordentlichen K�ndigung durch den
Auftragnehmer hat dieser Anspruch auf Ersatz jener Aufwendungen, die ihm im
Hinblick auf die Begr�ndung und Erf�llung dieses Auftrags entstanden sind
(z.B. durch die Anschaffung von Ger�ten), und die durch die w�hrend der
Laufzeit des Vertrags vom Auftraggeber bezahlten Entgelte noch nicht
abgegolten sind, in diesem Ausma�.
11. Haftung
11.1 Behauptet der Auftraggeber an einem ihm entstandenen Schaden
ein Verschulden des Auftragnehmers, so hat er dies zu beweisen. Die Haftung des
Auftragnehmers f�r leichte Fahrl�ssigkeit, der Ersatz von Folgesch�den und
Verm�genssch�den, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn,
Zinsverlusten und von Sch�den aus Anspr�chen Dritter gegen den Auftraggeber sind
ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Anspr�che bei Ausfall des Servers des
Auftragnehmers ausgeschlossen, sofern dieser Ausfall nicht auf grobe
Fahrl�ssigkeit des Auftragnehmers zur�ckzuf�hren ist.
11.2 Der H�he nach ist die Haftung des Auftragnehmers gegen�ber dem
Auftraggeber mit EUR 10.000,-- beschr�nkt, insgesamt jedoch mit EUR 40.000,--
f�r die Summe aller Anspr�che mehrerer Gesch�digter aus einem Ereignis.
11.3 Bei Nichteinhaltung allf�lliger Bedingungen f�r Montage, Inbetriebnahme
und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der
beh�rdlichen Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber oder seine Leute
ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
11.4 Bei Aktivierung einer Serververbindung ohne HyperText Transfer Protocol
(https) durch den Auftraggeber, wird jede Haftung die in Verbindung mit
einer Illegalen Authorisierung Dritter und der Freigabe dieser illegal in
Auftrag gegebenen Informationen vom Auftragnehmer ausdr�cklich ausgeschlossen.
12. Standort
Der Standort der vertragsgegenst�ndlichen Computersysteme ist
hinsichtlich der Erbringung von Wartungsleistungen und der zu gew�hrleistenden
Konnektivit�t vertraglich festgelegt. Bei einem Standortwechsel der
Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu
festzulegen oder zu erkl�ren, dass er mit dem Zeitpunkt der Verlegung
hinsichtlich der Erbringung von Wartungsleistungen und der zu gew�hrleistenden
Konnektivit�t leistungsfrei wird.
13. Urheberrecht und Nutzung
13.1 Alle aus dem Urheberrecht an den vereinbarten
Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Auftraggeber zur Verf�gung
gestellten Leistungen abgeleiteten Rechte stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen
Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh�lt lediglich das nicht ausschlie�liche und
nicht �bertragbare Recht, diese nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu
eigenen Zwecken, nur f�r die im Vertrag spezifizierte Hardware am vereinbarten
Aufstellungsort und im Ausma� der erworbenen Anzahl der Lizenzen f�r die
gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl�tzen zu verwenden.
13.2 Alle anderen Rechte sind dem Auftragnehmer bzw. dem Lizenzgeber
vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverst�ndnis ist der
Auftraggeber daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken,
graphischen Gestaltungen oder sonstigen Sachen, an denen Rechte des
Auftragnehmers oder Dritter bestehen, zu vervielf�ltigen, zu �ndern, Dritten
zug�nglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenst�ndlichen
Hardware zu benutzen, sofern dies nicht anders vereinbart ist oder sich
zwingend aus der Natur des Auftrags ergibt.
13.3 Durch den gegenst�ndlichen Vertrag wird lediglich eine
Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der
Herstellung oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der
Auftraggeber keine Rechte �ber die im gegenst�ndlichen Vertrag festgelegte
Nutzung hinaus. Der Auftragnehmer r�umt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an
Software und Datenbanken nur in dem f�r die Erf�llung des konkreten
Vertragsverh�ltnisses erforderlichen Umfang ein. Ist Vertragsgegenstand die
Erstellung und/oder Nutzung von Datenbanken, so erwirbt der Auftraggeber an der
Programmierleistung keine �ber die Nutzung im Rahmen der Datenbanknutzung
hinausgehenden Rechte.
13.4 Im Falle der Erstellung von Software f�r den
Auftraggeber werden dessen Befugnisse gesondert vereinbart.
13.5 Jede Verletzung dieser Rechte des Auftragnehmers zieht jedenfalls
Unterlassungs- und Schadenersatzanspr�che nach sich, wobei in einem solchen
Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
13.6 Die Anfertigung von Kopien f�r Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem
Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein
ausdr�ckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass
s�mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver�ndert
mit�bertragen werden.
13.7 Sollte f�r die Herstellung der Interoperabilit�t der gegenst�ndlichen
Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, so wird dies
der Auftragnehmer nur nach gesonderter Beauftragung durchf�hren, ohne jedoch
zur �bernahme eines derartigen Auftrags verpflichtet zu sein. Eine
Dekompilierung durch den Auftraggeber ist nur zul�ssig, wenn der Auftragnehmer
einen derartigen Auftrag ablehnt. In diesem Fall d�rfen die Ergebnisse
ausschlie�lich zur Herstellung der Interoperabilit�t verwendet werden.
Im Fall unzul�ssiger Dekompilierung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Entgelt
und/oder Schadenersatz.
14. Loyalit�t Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit�t.
Sie werden jede Abwerbung und Besch�ftigung, auch �ber Dritte, von Mitarbeitern
des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Auftr�ge gearbeitet
haben, w�hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des
Vertrages unterlassen. Der dagegen versto�ende Vertragspartner ist verpflichtet,
pauschalierten Schadenersatz in der H�he eines (bisherigen) Bruttojahresgehaltes
des Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung dar�ber hinausgehenden
Schadenersatzes ist m�glich.
15. Datenschutz und Geheimhaltung
15.1. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers
unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen von Telekommunikationsgesetz und
Datenschutzgesetz.
15.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Wahrung
s�mtlicher auf die Software bezogenen Rechte des Auftragnehmers bzw.
Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschlie�lich
Recht auf Urhebervermerk) und die Wahrung der Anspr�che des Auftragnehmers bzw.
Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Gesch�ftsgeheimnissen auch
durch seine Mitarbeiter und Erf�llungsgehilfen bzw. Dritte. Dies gilt auch, wenn
die Software ge�ndert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese
Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
15.3 In gleicher Weise verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Wahrung
s�mtlicher Betriebs- und Gesch�ftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zuge
der Durchf�hrung des Auftrags bekannt werden.
16. Zus�tzliche Bestimmungen f�r die Lieferung von Software
16.1 Bestellt der
Auftraggeber beim Auftragnehmer lizenzierte Software von Dritten, so ist es
seine Obliegenheit, �ber Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software und
deren Lizenzbestimmungen zu verf�gen. Der Auftragnehmer stellt Software von
Dritten nur in jenem Rahmen zur Verf�gung, der durch die Lizenzbedingungen
dieses Dritten vorgegeben wird; diese werden auf Wunsch - gegebenenfalls nur in
Originalsprache - zur Verf�gung gestellt. Bei der Benutzung von Software eines
Dritten wird der Auftraggeber nicht Auftraggeber dieses Dritten. Wenn nicht
ausdr�cklich eine Vereinbarung Lieferung derartiger Software getroffen wird, so
stellt der Auftragnehmer derartige Software lediglich im Rahmen seines
Serviceangebots zur Verf�gung, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein
Rechtsanspruch darauf entst�nde.
16.2 Bei von Auftragnehmer erstellter Software
ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf
den bezeichneten Anlagen ausf�hrbaren Programmcode. S�mtliche Rechte an den
Programmen und der Dokumentation verbleiben beim Auftragnehmer.
16.3 Dem Auftragnehmer ist die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren
kurzfristige �berlassung, in keinem Fall gestattet.
16.4 Der Auftragnehmer geht bei der
Aufstellung und/oder �berpr�fung von Firewalls mit gr��tm�glicher Sorgfalt und
nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Der Auftragnehmer weist jedoch
ausdr�cklich darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) von Firewall-Systemen
nicht gew�hrleistet werden kann. Eine Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel
der Gew�hrleistung oder des Schadenersatzes f�r allf�llige Nachteile, die
dadurch entstehen, dass das beim Auftraggeber installierte Firewall-System
umgangen oder au�er Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen. 16.5 Der
Auftragnehmer weist weiters darauf hin, dass keinerlei Haftung f�r
Anwendungsfehler im Bereich des Auftraggebers �bernommen wird. Dasselbe gilt f�r
eigenm�chtige Ab�nderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverst�ndnis
des Auftragnehmers.
17. Zus�tzliche Bestimmungen f�r Vertragsverh�ltnisse mit Wiederverk�ufern
(Reseller)
17.1 Wiederverk�ufer verpflichten sich gegen�ber dem Auftragnehmer,
die in diesen Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen �bernommenen Verpflichtungen,
insbesondere die Vorschriften der Punkte 14, 15 und 16 ihren Kunden
(Auftraggebern) aufzuerlegen. Wiederverk�ufer haften dem Auftragnehmer f�r
Sch�den, die diesem aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch Kunden
(Auftraggeber) des Auftraggebers entstehen.
18. Rechtswahl, Gerichtsstand
18.1 Soweit nicht anders vereinbart und
vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. F�r
Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen nur insoweit,
als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
18.2 Gerichtsstand ist Tulln. Es gilt �sterreichisches Recht.
19. Formerfordernis
19.1 Alle dieses Vertragsverh�ltnis betreffenden Mitteilungen
und Erkl�rungen sind nur g�ltig, wenn sie schriftlich erfolgen.
20. Vergabe von Subauftr�gen
20.1 Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko erm�chtigt, andere Unternehmen
mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverh�ltnis zu beauftragen.
Ein unmittelbares Vertragsverh�ltnis zwischen Auftraggeber und dem vom
Auftragnehmer beauftragten Subauftragnehmer kommt dadurch nicht zustande,
es sei denn, der Auftraggeber h�tte den Auftragnehmer angewiesen, den weiteren
Auftragnehmer in seinem (des Auftraggebers) Namen zu beauftragen.
In letzterem Fall haftet der Auftragnehmer nur f�r Auswahlverschulden, es sei
denn, den Auftraggeber h�tte ihn zur Wahl eines bestimmten Auftragnehmers
angewiesen.
21. Sind oder werden einzelne Bestimmungen diese Gesch�ftsbedingungen ung�ltig
oder unwirksam, so wird hierdurch die G�ltigkeit der �brigen Bestimmungen nicht
ber�hrt.
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