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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

    	  	
f�r die Erbringung von Diensten im Telekommunikationsbereich der Firma Software 
Beinhofer (Ausgabe 2010)

1. Vertragsumfang und G�ltigkeit, Allgemeines 
1.1 Die nachstehenden Bedingungen 
gelten f�r alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer 
gegen�ber seinem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch f�r zuk�nftige 
Gesch�fte, selbst wenn nicht ausdr�cklich darauf Bezug genommen wurde. 
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f�r das gegenst�ndliche 
Rechtsgesch�ft und die gesamte Gesch�ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. 
Angebote sind grunds�tzlich freibleibend.
1.2. Die Vertragsteile sind sich 
bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexit�t im Bereich des Transports und 
der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit gew�hrleistet 
werden kann. Allgemeine Regeln �ber Leistungsst�rungen und Schadenersatz sind 
daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen 
Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden.

2. Leistungsumfang
2.1 Die Durchf�hrung der vertragsgegenst�ndlichen Leistungen 
durch den Auftragnehmer erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der 
vom Auftragnehmer gew�hlten Weise (z.B. online, am Standort des Computersystems 
oder in den Gesch�ftsr�umen des Auftragnehmers) innerhalb der normalen 
Arbeitszeit des Auftragnehmers. Erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers oder 
aufgrund besonderer Umst�nde, die dies erforderlich machen, eine 
Leistungserbringung au�erhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten 
gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der die vertragsgegenst�ndlichen 
Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt dem Auftragnehmer, der berechtigt 
ist, hief�r auch Dritte heranzuziehen.
2.2 Der Auftragnehmer �bernimmt kein 
Verantwortung f�r von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder 
Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag 
definierten Schnittstelle, die den hier gegenst�ndlichen Leistungen physisch 
oder logisch vorgelagert sind 
2.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, 
Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur 
Aufbewahrung oder zum Transport �bergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt 
zu �berpr�fen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder 
Mehraufwand, da� die ihm vom Auftraggeber zur Verf�gung gestellten Daten 
rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie f�r 
die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der 
Auftraggeber. 
2.4 Der Auftragnehmer haftet nicht f�r Sch�den, die daraus 
entstehen, dass Dritte, deren Daten er zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder 
Weiterleitung �bernommen hat oder sonstige Personen, zu denen er in keinem 
Vertragsverh�ltnis steht, missbr�uchlich handeln, sofern er diesen Missbrauch im 
Rahmen des Standes der Technik und der branchen�blichen Standards nicht 
verhindern konnte und musste. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die 
vertragsgegenst�ndliche Software entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils 
nachstehenden vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erf�llen:

2.4.1 Supportklasse A: Informationsservice:
Der Auftraggeber wird �ber 
neue Programmst�nde, verf�gbare Updates, Programmentwicklungen etc. informiert. 
� Hotline-Service: Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber innerhalb der 
vereinbarten Hotline-Zeiten des Auftragnehmers bei fallweise auftretenden 
Problemen f�r Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der 
vertragsgegenst�ndlichen Softwareprogramme zur Verf�gung stehen. Der 
Auftragnehmer ist berechtigt,. bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung 
f�r gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenst�ndliche Beratung von 
zus�tzlichen, au�erhalb dieses Vertrages liegenden kostenpflichtigen 
Schulungsma�nahmen abh�ngig zu machen.
2.4.2 Supportklasse B: � Update Service: 
Der Auftragnehmer stellt zum von ihm festgelegten Termin dem Auftraggeber die 
vom Hersteller bereitgestellten Programm-Updates zur Verf�gung. In diesen sind 
Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim 
Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gew�hrleistung auftreten, 
Verbesserungen des Leistungsumfanges, �nderungen der Softwareprogramme aufgrund 
�nderungen der Rechtslage oder sonstiger ma�geblicher Rahmenbedingungen 
enthalten. �nderungen der Rechtslage oder sonstiger ma�geblicher 
Rahmenbedingungen, die zu einer neuen Programmlogik f�hren, d. h. �nderungen 
bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmmodulen 
f�hren, sowie eventuell notwendige Erweiterungen der Hardware fallen nicht unter 
Leistungen dieses Vertrages. Diese Leistungen werden neben den notwendigen 
Datentr�gern und Dokumentationen dem Auftraggeber gesondert angeboten. 
2.4.3 Supportklasse C: Installation von Programm-Updates:
Der Auftragnehmer �bernimmt das Einspielen bzw. Aufsetzen der neuen
Programm-Updates auf das vertragsgegenst�ndliche Computersystem.
Problembehandlung vor Ort: Falls die 
Problembehandlung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch 
Hotline-Service, Remote-Support etc. gel�st werden kann, wird der Auftragnehmer 
diese am Standort des Computersystems vornehmen. 
2.5 Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die jeweils
vertragsgegenst�ndliche Software ein zu der entsprechenden
Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztg�ltigen 
Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber 
reproduzierbar ist. M�ngelr�gen sind schriftlich an den Auftragnehmer zu 
richten. Zwecks genauerer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist 
der Auftraggeber verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei 
Systemen im Online-Verbund mit an- deren Rechnern auch die entsprechende 
Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in 
angemessenem Umfang f�r Testzwecke w�hrend der Normalarbeitszeit dem 
Auftragnehmer kostenlos zur Verf�gung zu stellen und den Auftragnehmer zu 
unterst�tzen. Erkannte Fehler, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, sind von 
diesem in angemessener Frist einer L�sung zuzuf�hren. Von dieser Verpflichtung 
ist der Auftragnehmer dann befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende 
M�ngel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine L�sung des 
Fehlers erfolgt durch ein Softwareupdate oder durch angemessene 
Ausweichl�sungen. 
2.6 Stellt der Auftragnehmer Client-Software zur Verf�gung, so 
ist deren Funktionieren nur unter den vertraglich spezifizierten 
Rahmenbedingungen, insbesondere aber jedenfalls nur unter der Bedingung 
gleichbleibender Betriebsumgebung und Identit�t der dem zu Vertragsschluss dem 
technischen Umfeld vorgelagerten Netzwerkdienstleistungen gew�hrleistet.

3. Verf�gbarkeit und Reaktionszeit 
3.1 Der Auftragnehmer erbringt seine 
Leistungen mit h�chstm�glicher Sorgfalt, Zuverl�ssigkeit und Verf�gbarkeit. Er 
kann allerdings keine Gew�hr daf�r �bernehmen, dass seine Dienste ohne 
Unterbrechung zug�nglich sind, dass die gew�nschten Verbindung immer hergestellt 
werden k�nnen oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten 
bleiben. 
3.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Fehlermeldungen des 
Auftraggebers innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu reagieren.

4. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen
4.1 Sofern nicht ausdr�cklich 
anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt 
gedeckt; sie gehen zu Lasten des Auftraggebers: 
4.1.1 Die Kosten f�r Fahrt, 
Aufenthalt und Wegzeit f�r die mit der Ausf�hrung der Dienstleistung 
beauftragten Personen des Auftragnehmers. 
4.1.2 Leistungen, die durch 
Betriebssystem-, Hardware�nderungen und/oder durch �nderungen von nicht 
vertragsgegenst�ndlichen wechselseitig programmabh�ngigen Softwareprogrammen und 
Schnittstellen bedingt sind. 
4.1.3 Individuelle Programmanpassungen bzw. 
Neuprogrammierungen. 
4.1.4 Programm�nderungen aufgrund von �nderungen 
gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine �nderung der Programmlogik erfordern 
4.1.5 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten 
Fehlern. 
4.1.6 Datenkonvertierungen. Wiederherstellung von Datenbest�nden und 
Schnittstellenanpassungen. 
4.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von 
Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem 
Auftraggeber mit den jeweils g�ltigen Kostens�tzen in Rechnung zu stellen. 
4.3 
Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag 
frei, wenn Programm�nderungen in der vertragsgegenst�ndlichen Software ohne 
vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers 
oder Dritten durchgef�hrt, oder die Software nicht widmungsgem�� verwendet wird.

5. Preise
5.1 Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot 
oder im Bestellformular oder online angef�hrten Preise. Die Preise basieren auf 
den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Lohn-
und Materialkosten oder vom Auftragnehmer zu entrichtende Abgaben bis zum 
Zeitpunkt der Lieferung erh�hen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise 
entsprechend anzupassen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erh�hung folgenden 
Monatsbeginn anzulasten. Die Erh�hungen gelten vom Auftraggeber von vornherein 
akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10 % j�hrlich betragen. ie genannten Preise 
verstehen sich ab Werk bzw ab Lager des Auftragnehmers. 
5.2 Die Kosten von 
Programmtr�gern sowie Dokumentationen und allf�llige Vertragsgeb�hren werden 
gesondert in Rechnung gestellt. 
5.3 F�r Dienstleistungen, die in den 
Gesch�ftsr�umen des Auftragnehmers erbracht werden k�nnen, jedoch auf Wunsch des 
Auftraggebers ausnahmsweise bei diesem erbracht werden. tr�gt der Auftraggeber 
die Kosten f�r Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit f�r die mit der Ausf�hrung der 
Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers. 
5.4 Alle Geb�hren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund der 
jeweils g�ltigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbeh�rden dar�ber 
hinaus nachtr�glich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des 
Auftraggebers.

6. Liefertermine
6.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener 
Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers w�hrend der normalen 
Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.
6.2 Dem Auftraggeber steht 
wegen �berschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf 
R�cktritt noch auf Schadenersatz zu. 
6.3 Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zul�ssig.

7. Zahlung
7.1 Die angefallenen Kosten werden vom Auftragnehmer zum Monatsersten 
f�r den vorangegangenen Abrechnungszeitraum vom Konto des Auftraggebers 
abgebucht. Wird ein Rechnungsbetrag von EUR 100,-- w�hrend eines Kalendermonats 
erreicht oder �berschritten, so ist der Auftragnehmer berechtigt auch 
zwischendurch diesen Rechnungsbetrag vom Konto des Auftraggebers abzubuchen. 7.2 
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind per Bankeinzug ab Fakturendatum 
ohne Abzug und spesenfrei f�llig.
7.3 Die Einhaltung der vereinbarten 
Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f�r die Durchf�hrung der 
Lieferung bzw. Vertragserf�llung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung 
der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten 
oder Services einzustellen und vom Vertrag zur�ckzutreten. Alle damit
verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank�blichen Ausma� verrechnet.
Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer
berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und �bergebene Akzepte
f�llig zustellen.
7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst�ndiger
Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew�hrleistungsanspr�chen oder Bem�ngelungen
zur�ckzuhalten.

8. Vertragsdauer 
8.1 F�r den Fall der Begr�ndung eines Dauerschuldverh�ltnisses gilt:
Das Vertragsverh�ltnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird 
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer 
Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von beiden Teilen 
schriftlich gek�ndigt werden. fr�hestens jedoch nach Ablauf des 3. 
Vertragsmonates. Wenn die vertragsgegenst�ndliche Software au�er Betrieb 
gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverh�ltnis unter Ber�cksichtigung
einer dreimonatigen K�ndigungsfrist vorzeitig aufgel�st werden.

9. Gew�hrleistung
9.1 Die Vertragsteile stimmen �berein, dass es nicht m�glich 
ist, Software so zu entwickeln, dass sie f�r alle Anwendungsbedingungen 
fehlerfrei ist. Vereinbarte Leistungen an vom Auftraggeber beigestellter Hard-
und Software, (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc) erbringt der 
Auftragnehmer in dem Ausma�, das unter den vom Auftraggeber beigestellten 
technischen Voraussetzungen m�glich ist. Der Auftragnehmer �bernimmt keine 
Gew�hr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen 
des Auftraggebers hergestellt werden k�nnen.
9.2 Der Auftragnehmer �bernimmt keine Gew�hr, dass s�mtliche Softwarefehler
behoben werden k�nnen. Er leistet Gew�hr f�r zugesicherte Eigenschaften und ist
im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung
berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand
verbunden ist. Gelingt es dem Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist nicht,
durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung
zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Auftraggeber die vertragsgem��e
Nutzung erm�glicht wird, so kann der Auftraggeber nach den allgemein geltenden
Gew�hrleistungsregeln vorgehen.
9.3 F�r Software, die als �Public Domain� �Freeware� oder �Shareware� 
klassifiziert ist, �bernimmt der Auftragnehmer keine wie immer geartete Gew�hr. 
9.4 Der Auftragnehmer �bernimmt keine Gew�hr daf�r, dass die gelieferte Software 
9.4.1 allen Anforderungen des Auftraggebers entspricht, sofern dies nicht 
ausdr�cklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde; 9.4.2 mit anderen Programmen des 
Auftraggebers zusammenarbeitet und 
9.4.3 jederzeit und fehlerfrei funktioniert. 
9.5 Im Falle der Erbringung von Internetdienstleistungen durch den Auftragnehmer 
�bernimmt dieser aufgrund der bekannten nicht v�lligen Verl�sslichkeit des 
Internet keine Gew�hr f�r die �bermittlung von Daten, insbesondere nicht f�r 
deren vollst�ndigen, richtigen und rechtzeitigen Transport. 
9.5.1 Der Auftragnehmer �bernimmt keine Gew�hr daf�r, dass die Protokolle
und Dokumente f�r mehr als ein Monat verf�gbar sind. Es sei denn, diese Dienste
wurden gesondert schriftlich bestellt.

10. R�cktritt 10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zur�ckzutreten, 
10.1.1 wenn die Ausf�hrung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterf�hrung 
der Leistung aus Gr�nden, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unm�glich oder 
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verz�gert wird; 
10.1.2 wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsf�higkeit des Auftraggebers
entstanden sind, und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung
leistet, noch vor Lieferung oder Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
10.1.3 wenn �ber das Verm�gen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren er�ffnet
wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels
hinreichenden Verm�gens abgewiesen wird; 
10.1.4 wenn der Auftraggeber die ihm einger�umte Befugnis zur Nutzung von
Einrichtungen des Auftragnehmers zur Begehung rechtswidriger Handlungen oder der
Sch�digung Dritter missbraucht.
10.2 Der R�cktritt kann aus obigen Gr�nden auch hinsichtlich eines noch offenen
Teiles der Lieferung oder Leistung erkl�rt werden. 
10.3 Unbeschadet der Schadenersatzanspr�che des Auftragnehmers sind im Falle des
R�cktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgem��
abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung
vom Auftraggeber noch nicht �bernommen wurde, sowie f�r vom Auftragnehmer
erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Auftragnehmer steht anstelle dessen auch
das Recht zu, die R�ckstellung bereits gelieferter Gegenst�nde zu verlangen.
10.4 Tritt der Auftraggeber aus Gr�nden, die nicht von Auftragnehmer zu
verantworten sind, vom Vertrag zur�ck, so gilt ein Schadenersatz in H�he des
f�r den Auftragnehmer nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber
von 20 % des Nettoauftragswerts als vereinbart. Das richterliche M��igungsrecht
wird ausgeschlossen.
10.5 Im Falle der berechtigten au�erordentlichen K�ndigung durch den
Auftragnehmer hat dieser Anspruch auf Ersatz jener Aufwendungen, die ihm im
Hinblick auf die Begr�ndung und Erf�llung dieses Auftrags entstanden sind
(z.B. durch die Anschaffung von Ger�ten), und die durch die w�hrend der
Laufzeit des Vertrags vom Auftraggeber bezahlten Entgelte noch nicht
abgegolten sind, in diesem Ausma�.

11. Haftung
11.1 Behauptet der Auftraggeber an einem ihm entstandenen Schaden 
ein Verschulden des Auftragnehmers, so hat er dies zu beweisen. Die Haftung des 
Auftragnehmers f�r leichte Fahrl�ssigkeit, der Ersatz von Folgesch�den und 
Verm�genssch�den, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, 
Zinsverlusten und von Sch�den aus Anspr�chen Dritter gegen den Auftraggeber sind 
ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Anspr�che bei Ausfall des Servers des 
Auftragnehmers ausgeschlossen, sofern dieser Ausfall nicht auf grobe 
Fahrl�ssigkeit des Auftragnehmers zur�ckzuf�hren ist.
11.2 Der H�he nach ist die Haftung des Auftragnehmers gegen�ber dem
Auftraggeber mit EUR 10.000,-- beschr�nkt, insgesamt jedoch mit EUR 40.000,--
f�r die Summe aller Anspr�che mehrerer Gesch�digter aus einem Ereignis.
11.3 Bei Nichteinhaltung allf�lliger Bedingungen f�r Montage, Inbetriebnahme
und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der
beh�rdlichen Zulassungsbedingungen durch den Auftraggeber oder seine Leute
ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. 
11.4 Bei Aktivierung einer Serververbindung ohne HyperText Transfer Protocol
(https) durch den Auftraggeber, wird jede Haftung die in Verbindung mit
einer Illegalen Authorisierung Dritter und der Freigabe dieser illegal in
Auftrag gegebenen Informationen vom Auftragnehmer ausdr�cklich ausgeschlossen.

12. Standort
Der Standort der vertragsgegenst�ndlichen Computersysteme ist 
hinsichtlich der Erbringung von Wartungsleistungen und der zu gew�hrleistenden 
Konnektivit�t vertraglich festgelegt. Bei einem Standortwechsel der 
Computersysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalkostensatz neu 
festzulegen oder zu erkl�ren, dass er mit dem Zeitpunkt der Verlegung 
hinsichtlich der Erbringung von Wartungsleistungen und der zu gew�hrleistenden 
Konnektivit�t leistungsfrei wird.

13. Urheberrecht und Nutzung
13.1 Alle aus dem Urheberrecht an den vereinbarten 
Leistungen oder sonst aus der Schaffung der dem Auftraggeber zur Verf�gung 
gestellten Leistungen abgeleiteten Rechte stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen 
Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh�lt lediglich das nicht ausschlie�liche und 
nicht �bertragbare Recht, diese nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu 
eigenen Zwecken, nur f�r die im Vertrag spezifizierte Hardware am vereinbarten 
Aufstellungsort und im Ausma� der erworbenen Anzahl der Lizenzen f�r die 
gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl�tzen zu verwenden.
13.2 Alle anderen Rechte sind dem Auftragnehmer bzw. dem Lizenzgeber
vorbehalten; ohne dessen vorheriges schriftliches Einverst�ndnis ist der
Auftraggeber daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken,
graphischen Gestaltungen oder sonstigen Sachen, an denen Rechte des
Auftragnehmers oder Dritter bestehen, zu vervielf�ltigen, zu �ndern, Dritten
zug�nglich zu machen oder auf einer anderen als der vertragsgegenst�ndlichen
Hardware zu benutzen, sofern dies nicht anders vereinbart ist oder sich
zwingend aus der Natur des Auftrags ergibt.
13.3 Durch den gegenst�ndlichen Vertrag wird lediglich eine 
Werknutzungsbewilligung erworben. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der 
Herstellung oder benutzerspezifischen Anpassung der Software erwirbt der 
Auftraggeber keine Rechte �ber die im gegenst�ndlichen Vertrag festgelegte 
Nutzung hinaus. Der Auftragnehmer r�umt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an 
Software und Datenbanken nur in dem f�r die Erf�llung des konkreten 
Vertragsverh�ltnisses erforderlichen Umfang ein. Ist Vertragsgegenstand die 
Erstellung und/oder Nutzung von Datenbanken, so erwirbt der Auftraggeber an der 
Programmierleistung keine �ber die Nutzung im Rahmen der Datenbanknutzung 
hinausgehenden Rechte.
13.4 Im Falle der Erstellung von Software f�r den 
Auftraggeber werden dessen Befugnisse gesondert vereinbart.
13.5 Jede Verletzung dieser Rechte des Auftragnehmers zieht jedenfalls
Unterlassungs- und Schadenersatzanspr�che nach sich, wobei in einem solchen
Fall volle Genugtuung zu leisten ist. 
13.6 Die Anfertigung von Kopien f�r Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem
Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein
ausdr�ckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass
s�mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver�ndert
mit�bertragen werden.
13.7 Sollte f�r die Herstellung der Interoperabilit�t der gegenst�ndlichen
Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, so wird dies
der Auftragnehmer nur nach gesonderter Beauftragung durchf�hren, ohne jedoch
zur �bernahme eines derartigen Auftrags verpflichtet zu sein. Eine
Dekompilierung durch den Auftraggeber ist nur zul�ssig, wenn der Auftragnehmer
einen derartigen Auftrag ablehnt. In diesem Fall d�rfen die Ergebnisse
ausschlie�lich zur Herstellung der Interoperabilit�t verwendet werden.
Im Fall unzul�ssiger Dekompilierung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Entgelt
und/oder Schadenersatz.

14. Loyalit�t Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit�t. 
Sie werden jede Abwerbung und Besch�ftigung, auch �ber Dritte, von Mitarbeitern 
des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Auftr�ge gearbeitet 
haben, w�hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des 
Vertrages unterlassen. Der dagegen versto�ende Vertragspartner ist verpflichtet, 
pauschalierten Schadenersatz in der H�he eines (bisherigen) Bruttojahresgehaltes 
des Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung dar�ber hinausgehenden 
Schadenersatzes ist m�glich.

15. Datenschutz und Geheimhaltung
15.1. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers 
unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen von Telekommunikationsgesetz und 
Datenschutzgesetz.
15.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Wahrung 
s�mtlicher auf die Software bezogenen Rechte des Auftragnehmers bzw. 
Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschlie�lich 
Recht auf Urhebervermerk) und die Wahrung der Anspr�che des Auftragnehmers bzw. 
Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Gesch�ftsgeheimnissen auch 
durch seine Mitarbeiter und Erf�llungsgehilfen bzw. Dritte. Dies gilt auch, wenn 
die Software ge�ndert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese 
Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht. 
15.3 In gleicher Weise verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Wahrung
s�mtlicher Betriebs- und Gesch�ftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zuge
der Durchf�hrung des Auftrags bekannt werden.

16. Zus�tzliche Bestimmungen f�r die Lieferung von Software
16.1 Bestellt der 
Auftraggeber beim Auftragnehmer lizenzierte Software von Dritten, so ist es 
seine Obliegenheit, �ber Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software und 
deren Lizenzbestimmungen zu verf�gen. Der Auftragnehmer stellt Software von 
Dritten nur in jenem Rahmen zur Verf�gung, der durch die Lizenzbedingungen 
dieses Dritten vorgegeben wird; diese werden auf Wunsch - gegebenenfalls nur in 
Originalsprache - zur Verf�gung gestellt. Bei der Benutzung von Software eines 
Dritten wird der Auftraggeber nicht Auftraggeber dieses Dritten. Wenn nicht 
ausdr�cklich eine Vereinbarung Lieferung derartiger Software getroffen wird, so 
stellt der Auftragnehmer derartige Software lediglich im Rahmen seines 
Serviceangebots zur Verf�gung, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein 
Rechtsanspruch darauf entst�nde.
16.2 Bei von Auftragnehmer erstellter Software 
ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete 
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf 
den bezeichneten Anlagen ausf�hrbaren Programmcode. S�mtliche Rechte an den 
Programmen und der Dokumentation verbleiben beim Auftragnehmer.
16.3 Dem Auftragnehmer ist die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren
kurzfristige �berlassung, in keinem Fall gestattet. 
16.4 Der Auftragnehmer geht bei der 
Aufstellung und/oder �berpr�fung von Firewalls mit gr��tm�glicher Sorgfalt und 
nach dem jeweiligen Stand der Technik vor. Der Auftragnehmer weist jedoch 
ausdr�cklich darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) von Firewall-Systemen 
nicht gew�hrleistet werden kann. Eine Haftung des Auftragnehmers aus dem Titel 
der Gew�hrleistung oder des Schadenersatzes f�r allf�llige Nachteile, die 
dadurch entstehen, dass das beim Auftraggeber installierte Firewall-System 
umgangen oder au�er Funktion gesetzt wird, ist deshalb ausgeschlossen. 16.5 Der 
Auftragnehmer weist weiters darauf hin, dass keinerlei Haftung f�r 
Anwendungsfehler im Bereich des Auftraggebers �bernommen wird. Dasselbe gilt f�r 
eigenm�chtige Ab�nderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverst�ndnis 
des Auftragnehmers.

17. Zus�tzliche Bestimmungen f�r Vertragsverh�ltnisse mit Wiederverk�ufern 
(Reseller)
17.1 Wiederverk�ufer verpflichten sich gegen�ber dem Auftragnehmer, 
die in diesen Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen �bernommenen Verpflichtungen, 
insbesondere die Vorschriften der Punkte 14, 15 und 16 ihren Kunden 
(Auftraggebern) aufzuerlegen. Wiederverk�ufer haften dem Auftragnehmer f�r 
Sch�den, die diesem aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch Kunden 
(Auftraggeber) des Auftraggebers entstehen.

18. Rechtswahl, Gerichtsstand 
18.1 Soweit nicht anders vereinbart und 
vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die 
zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. F�r 
Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 
gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch�ftsbedingungen nur insoweit, 
als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. 
18.2 Gerichtsstand ist Tulln. Es gilt �sterreichisches Recht.

19. Formerfordernis 
19.1 Alle dieses Vertragsverh�ltnis betreffenden Mitteilungen 
und Erkl�rungen sind nur g�ltig, wenn sie schriftlich erfolgen.

20. Vergabe von Subauftr�gen
20.1 Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko erm�chtigt, andere Unternehmen
mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverh�ltnis zu beauftragen.
Ein unmittelbares Vertragsverh�ltnis zwischen Auftraggeber und dem vom
Auftragnehmer beauftragten Subauftragnehmer kommt dadurch nicht zustande,
es sei denn, der Auftraggeber h�tte den Auftragnehmer angewiesen, den weiteren
Auftragnehmer in seinem (des Auftraggebers) Namen zu beauftragen.
In letzterem Fall haftet der Auftragnehmer nur f�r Auswahlverschulden, es sei
denn, den Auftraggeber h�tte ihn zur Wahl eines bestimmten Auftragnehmers
angewiesen.

21. Sind oder werden einzelne Bestimmungen diese Gesch�ftsbedingungen ung�ltig 
oder unwirksam, so wird hierdurch die G�ltigkeit der �brigen Bestimmungen nicht 
ber�hrt.



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